BAG - 17.11.1983 (6 ZR 346/80) - DRsp Nr. 1996/16116
BAG, vom 17.11.1983 - Aktenzeichen 6 ZR 346/80
DRsp Nr. 1996/16116
Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, daß nach Dienstplan freie Tage, die sich an einen tariflichen Urlaub anschließen, als Urlaubstage angerechnet werden (hier: Anrechnung von dienstfreiem Donnerstag und Freitag im Anschluß an einen für Mittwoch gewährten Urlaubstag).