BAG - 17.01.1974 (5 AZR 380/73) - DRsp Nr. 1996/16156
BAG, vom 17.01.1974 - Aktenzeichen 5 AZR 380/73
DRsp Nr. 1996/16156
a. Der Urlaubsanspruch kann vor Beginn des jeweiligen Urlaubsjahrs auch dann nicht rechtswirksam erfüllt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung einen »Urlaub im Vorgriff« vorsieht; dies gilt jedenfalls für den gesetzlichen Mindesturlaub und den an das Kalenderjahr gebundenen Tarifurlaub.b. Die im Vorgriff gewährten Urlaubstage kann der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr noch einmal fordern, ohne zur Rückgewähr des erhaltenen Urlaubsentgelts verpflichtet zu sein.