BAG - 16.12.1986 (1 ABR 35/85) - DRsp Nr. 1992/6249
BAG, vom 16.12.1986 - Aktenzeichen 1 ABR 35/85
DRsp Nr. 1992/6249
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers über Arbeitskampfmaßnahmen und bei deren Durchführung,(e) also auch nicht (nach Abs. 1 Nr. 1) bei der Kennzeichnung von Werksausweisen zwecks Unterscheidung zwischen ausgesperrten und nicht ausgesperrten Arbeitnehmern.
Normenkette:
BetrVerfG § 87 Abs.1 Nr.1;
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