BAG - 16.10.1986 (2 ABR 71/85) - DRsp Nr. 1992/6275
BAG, vom 16.10.1986 - Aktenzeichen 2 ABR 71/85
DRsp Nr. 1992/6275
Zulässigkeit außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur dann, wenn die dem Betreffenden vorgeworfene Pflichtverletzung (auch) Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis betrifft,(b-c) mit besonders strengem Maßstab für die Prüfung der Berechtigung zur Kündigung;(c) Wertung der Bereitschaft eines Betriebsratsmitglieds, in einem Arbeitsgerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber bewußt falsch auszusagen, als Kündigungsgrund.
Normenkette:
KSchG § 15 ;
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