BAG - 14.07.1961 (1 AZR 291/60) - DRsp Nr. 1996/16197
BAG, vom 14.07.1961 - Aktenzeichen 1 AZR 291/60
DRsp Nr. 1996/16197
Im Falle der Teilrücknahme - also einer lediglich auf einen Teilanspruch bezogenen Klagerücknahme - gilt i.S. des § 212 Abs. 1 die Verjährungsunterbrechung für diesen Teilanspruch als nicht eingetreten.