BAG - 13.11.1986 (2 AZR 771/85) - DRsp Nr. 1996/16102
BAG, vom 13.11.1986 - Aktenzeichen 2 AZR 771/85
DRsp Nr. 1996/16102
Der Ausschluß der Haftung des neuen Inhabers eines Betriebes nach § 613 a Abs. 1BGB für bei Konkurseröffnung bereits entstandene Ansprüche von Arbeitnehmern, die im Konkursverfahren gegen den bisherigen Arbeitgeber zu verfolgen sind, hängt nicht davon ab, ob es sich um einfache oder bevorrechtigte Konkursforderungen handelt, ob die Konkursmasse zur Befriedigung ausreicht oder ob die Forderungen anderweitig gesichert sind (im Anschluß an BAG - 3 AZR 160/79 - 17.1.1980 = BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 aBGB, und - 3 AZR 584/82 - 20.11.1984 = AP Nr. 38 zu § 613 aBGB).