BAG - 12.09.1984 (4 AZR 336/82) - DRsp Nr. 1992/6551
BAG, vom 12.09.1984 - Aktenzeichen 4 AZR 336/82
DRsp Nr. 1992/6551
Möglicher, durch Tarifauslegung (hier: MTV für die Arbeitnehmer des Volkswagenwerks) ermittelter Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung von(e) Kontoführungsgrundgebühren;(f) Kontoauszugsgebühren.
Normenkette:
BGB §§ 611 ff.;
In § 11.2 MTV für die Arbeitnehmer der Volkswagenwerk AG vom 9. 11. 1978 heißt es u. a.: »Abs. 1: Lohn oder Gehalt .. wird bargeldlos gezahlt. Abs. 2: Die Überweisung erfolgt .. auf das vom Werksangehörigen angegebene Konto bei einem Geldinstitut. ... Abs. 3: Soweit für die Überweisung der Bezüge Gebühren durch das Geldinstitut erhoben werden, sind diese von der Volkswagenwerk AG zu tragen Ä jedoch nicht die Kosten der Übersendung von Auszügen Ä und dem Werksangehörigen jeweils zum Schluß des Kalenderjahres auszuzahlen«.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.