BAG - 12.05.1972 (3 AZR 401/71) - DRsp Nr. 1996/16163
BAG, vom 12.05.1972 - Aktenzeichen 3 AZR 401/71
DRsp Nr. 1996/16163
Der zweite Tatbestand des § 60 Abs. 1HGB ist weit zu verstehen; er umfaßt auch das bloße Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von solchen Geschäften, deren Vermittlung und Abschluß dem kaufmännischen Angestellten nach seinem Arbeitsvertrag obliegt.