BAG - 11.11.1986 (3 AZR 228/86) - DRsp Nr. 1992/6265
BAG, vom 11.11.1986 - Aktenzeichen 3 AZR 228/86
DRsp Nr. 1992/6265
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten über den Anspruch des Pensions-Sicherungsvereins auf Übertragung von Vermögensteilen einer Unterstützungskasse (§ 9 Abs. 3BetrAVG).
»Für Rechtsstreitigkeiten über den Anspruch des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Übertragung von Vermögensteilen einer Unterstützungskasse (§ 9 Abs. 3BetrAVG) sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Zwar fehlt eine ausdrückliche Regelung des Arbeitsgerichtsgesetzes, die Zuständigkeit ergibt sich aber aus den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6ArbGG in Verbindung mit § 3ArbGG.«