BAG - 11.11.1986 (3 AZR 186/85) - DRsp Nr. 1992/6264
BAG, vom 11.11.1986 - Aktenzeichen 3 AZR 186/85
DRsp Nr. 1992/6264
b-c. Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen:(b) Prüfung der Zuständigkeit in der Revisionsinstanz, sofern das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit verneint hat;(c-d) Zuständigkeit in weiter Auslegung des Rechtsnachfolge-Begriffs auch in Fällen, in denen kein Gläubiger- oder Schuldnerwechsel stattfindet,(d) so bei Geltendmachung von Arbeitnehmer-Ansprüchen im Wege des Durchgriffs gegen Gesellschafter der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft (hier: Sozialplananspruch gegen den Alleingesellschafter der Arbeitgeber-GmbH).