»Die Auffassung des LAG [Köln] (DB 1987, 1596), das
Das LAG ist davon ausgegangen, Berufsausbildungsverhältnisse seien nach fachlichem Sprachgebrauch keine Arbeitsverhältnisse. Bei ihnen sei nicht die Leistung von Arbeit das Wesentliche, sondern die Ausbildung. Auch das
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