BAG - 10.12.1986 (5 AZR 507/85) - DRsp Nr. 1992/6252
BAG, vom 10.12.1986 - Aktenzeichen 5 AZR 507/85
DRsp Nr. 1992/6252
Tarifliche Ausschlußfrist:keine Geltung einer Verfallklausel, die nur tarifliche Ansprüche erfaßt, für Ansprüche auf Feiertagsvergütung nach dem Feiertagslohnzahlungsgesetz;
Normenkette:
TarVertrG § 4;
»... Zutreffend ist das LAG davon ausgegangen, daß § 33 Abs. 1MTV nach Wortlaut und Aufbau nur tarifliche Ansprüche der Verfallfrist unterwirft. ... Die Beschränkung auf tarifliche Ansprüche in § 33 Abs. 1MTV hat zur Folge, daß vertragliche und gesetzliche Ansprüche der ArbNehmer und ArbGeber nicht erfaßt werden.
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