BAG - 10.06.1986 (1 ABR 59/84) - DRsp Nr. 1992/6321
BAG, vom 10.06.1986 - Aktenzeichen 1 ABR 59/84
DRsp Nr. 1992/6321
Das in Abs. 1 Nr. 1 enthaltene Überwachungsrecht begründet keinen eigenen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber auf Einhaltung und Durchführung der in dieser Norm genannten Bestimmungen.
Normenkette:
BetrVerfG § 80 Abs.1 Nr.1;
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