BAG - 10.02.1987 (8 AZR 529/84) - DRsp Nr. 1992/6230
BAG, vom 10.02.1987 - Aktenzeichen 8 AZR 529/84
DRsp Nr. 1992/6230
Tarifliche Urlaubsabgeltungsbestimmungen:Nichtigkeit einer Beschränkung der Abgeltungsansprüche des ausscheidenden Arbeitnehmers auf die Fälle, in denen der Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden konnte;
Normenkette:
BUrlG §§ 7, 13 ;
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