Der Kläger war seit 1. Januar 1966 als kaufmännischer Angestellter im Werbebereich bei der K beschäftigt. Nach Übertragung der Werbeaufgaben der K auf die Beklagte wechselte er am 1. Januar 1987 zur Beklagten, deren alleinige Gesellschafterin die K ist. Er ist mit einem Grad der Behinderung von 60 schwerbehindert. Sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt ca. 6. 000, 00 DM.
Anläßlich einer Revision der K bei der Beklagten ergab sich der Verdacht, der damalige Geschäftsführer der Beklagten habe seit 1990 mit mehreren Lieferanten überhöhte Preise vereinbart und sich den Differenzbetrag auszahlen lassen. Während der Ermittlungen, die zu einer Strafanzeige gegen den damaligen Geschäftsführer der Beklagten führten, tauchte auch der Verdacht auf, der Kläger habe bei der Entgegennahme der Gelder und der Verschleierung ihrer Herkunft geholfen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|