Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, bestimmte Dienststunden einzuhalten und im Rahmen einer Gleitzeitregelung die geleistete Arbeitszeit auf Karten selbst einzutragen. Weiter streiten die Parteien darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, eine dem Kläger wegen Nichtführung von Arbeitszeitkarten erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Der am 26. Juli 1947 geborene Kläger hat die Befähigung zum Richteramt erlangt. Er ist seit dem 16. Mai 1980 bei der Beklagten - Bereich Verteidigungsministerium - angestellt und erhält jetzt Bezüge nach der VergGr. I b
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