BAG - 06.12.1961 (4 AZR 297/60) - DRsp Nr. 1996/16196
BAG, vom 06.12.1961 - Aktenzeichen 4 AZR 297/60
DRsp Nr. 1996/16196
Ein rechtliches Hindernis kommt als Grund für eine Verjährungshemmung nur dann in Betracht, wenn es objektiv, also nicht lediglich in der Vorstellung des Betroffenen vorhanden ist (hier: nur vermeintlich rechtsgültige Norm).