»... Ein Urteil des LAG ist .. nur mit dem Rechtsmittel der Revision anfechtbar. Hat das LAG die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil verworfen, kann es gegen dieses Urteil daher nur die Revision zulassen. Die [im Streitfall erfolgte] Zulassung der Revisionsbeschwerde steht im Widerspruch zu den gesetzl. Zulassungsvorschriften. An diese fehlerhafte Zulassung ist das Revisionsgericht [jedoch] nicht gebunden. ...
Wird von dem Gericht ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung zugelassen, kann die beschwerte Partei darauf vertrauen, daß das Gericht die Anfechtung seiner Entscheidung möglich machen und dasjenige Rechtsmittel zulassen will, das nach der Prozeßordnung gegen die getroffene Entscheidung vorgesehen ist. ...
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