»Nach §
Die beiden Bauvorhaben wurden unstreitig im Jahr 1973 beendet. Der Konkurs wurde erst im August 1975 eröffnet. Die Arbeiten fallen somit nicht in das letzte Jahr vor Konkurseröffnung. Die Bauleiterprämien stellen daher nicht die Gegenleistung für Tätigkeiten dar, die der Kl. im letzten Jahr vor Konkurseröffnung erbracht hat.
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