BAG - 03.12.1985 (1 ABR 58/83) - DRsp Nr. 1992/6390
BAG, vom 03.12.1985 - Aktenzeichen 1 ABR 58/83
DRsp Nr. 1992/6390
Kriterien für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzung von Auszubildenden in einem Betrieb mit mehreren Filialen.
»Der Betriebsrat hat nach Maßgabe des § 99BetrVG [BetrVerfG] bei Versetzungen von Auszubildenden mitzubestimmen.Was unter einer Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, bestimmt § 95 Abs. 3BetrVG auch für Auszubildende.
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