BAG - 03.11.1982 (4 AZN 420/82) - DRsp Nr. 1992/6618
BAG, vom 03.11.1982 - Aktenzeichen 4 AZN 420/82
DRsp Nr. 1992/6618
» Mit der Entscheidung einer streitigen Rechtsfrage durch das BAG entfällt auch eine Zulassung der Revision wegen Divergenz des anzufechtenden Urteils von einem landesarbeitsgerichtlichen Urteil. Anders als bei der Divergenzrevision [nach § 72ArbGG a.F.] kommt es für die Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf den Zeitpunkt der Einlegung, sondern auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde an. «.