BAG - 01.12.1983 (6 AZR 299/80) - DRsp Nr. 1996/16115
BAG, vom 01.12.1983 - Aktenzeichen 6 AZR 299/80
DRsp Nr. 1996/16115
a. Durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage können Urlaubsansprüche für spätere Jahre nicht geltend gemacht werden.b. Durch eine nach Erlöschen des Urlaubsanspruchs erhobene Kündigungsschutzklage kann dem Arbeitnehmer der Urlaubsanspruch nicht erhalten werden.