I. Arbeitsgericht Bochum - Urteil vom 19.5.1989 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Hamm - Urteil vom 21.2.1991 - 4 Sa 1040/89 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
AWbG - Freistellungserklärung nach Urteil
BAG, Urteil vom 19.10.1993 - Aktenzeichen 9 AZR 476/91
DRsp Nr. 2000/1183
AWbG - Freistellungserklärung nach Urteil
» Stellt ein Arbeitgeber nach Erlaß einer einstweiligen Verfügung den Arbeitnehmer von der Arbeit für die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung frei, erfüllt er damit den Anspruch auf Freistellung nach dem AWbG, wenn weder die Vollziehung der einstweiligen Verfügung bewirkt noch angedroht wird.«
Die Parteien streiten über einen Lohnfortzahlungsanspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AWbG) eines verstorbenen Arbeitnehmers.
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