Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Arbeitnehmerweiterbildung.
Der Kläger ist sei 1961 in dem Brauereiunternehmen der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Er teilte der Beklagten am 29. September 1992 mit, in der Zeit vom 7. -11. Dezember 1992 an der ministeriell anerkannten, von der rheinisch-westfälischen Auslandsgesellschaft e. V. durchgeführten Bildungsveranstaltung "Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern" teilnehmen zu wollen. Das Programm sah folgenden Ablauf vor:
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