Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.10.2006 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 319,83 € netto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 13.05.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5.
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