BGH - Urteil vom 02.07.1996
IX ZR 157/95
Normen:
BetrVG § 112 ; GenG § 90 Abs. 1 ; LwAnpG § 42 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Schaden 10
BGHR BGB § 255 Ersatzansprüche 2
BGHR LwAnpG § 42 Abs. 1 Zahlungsanspruch 2
DtZ 1996, 313
MDR 1997, 98
RAnB 1996, 319 (Ls)
VIZ 1996, 654
WM 1996, 1681
ZIP 1996, 1762
Vorinstanzen:
OLG Celle,
LG Verden,

Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur eines Sozialplans einer aufgelösten LPG

BGH, Urteil vom 02.07.1996 - Aktenzeichen IX ZR 157/95

DRsp Nr. 1996/23483

Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur eines Sozialplans einer aufgelösten LPG

»a) Das Vermögen einer aufgelösten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft darf vor Tilgung der Schulden der Genossenschaft und vor Ablauf der Sperrfrist nicht an die Genossenschaftsmitglieder ausgezahlt werden. Dieses Verbot gilt nicht für Zahlungen, die die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer der Genossenschaft zu beanspruchen haben. b) Ein von den Mitgliedern einer aufgelösten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft beschlossener "Sozialplan" begründet keine arbeitsrechtlichen Ansprüche der Mitglieder gegen die Genossenschaft.«

Normenkette:

BetrVG § 112 ; GenG § 90 Abs. 1 ; LwAnpG § 42 Abs. 1 ;

Tatbestand: