Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 22.09.2010 -
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit dem Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (VKA).
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