I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Juni 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Insolvenzverwalter 18.499,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Dezember 2022 auf das Insolvenzkonto bei der Deutsche Bank AG, IBAN: DE26 5907 0070 0034 2048 15 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 33.760,- Euro festgesetzt.
I.
1. 2.
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