Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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