SG Freiburg (Breisgau) - S 10 U 2817/99 - 06.07.2001,
Auszahlung der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen L 2 U 4702/01
DRsp Nr. 2006/24163
Auszahlung der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Durch die Umstrukturierung der Post in eine privatrechtliche Organisation ist eine Minderung des Datenschutzes bei gleichgebliebenem datenschutzrechtlichem Regelwerk nicht feststellbar. Im Übrigen steht es gem § 99 Abs. 1SGB VII im Ermessen des Unfallversicherungsträgers, ob er von der Regelauszahlung über die Deutsche Post AG abweicht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]