LAG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.1992 19 Sa 966/92
Normen:
BetrAVG § 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1993, 868
BetrAV 1993, 217
DB 1993, 1195
NZA 1993, 704
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 11.06.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2233/92
Auswirkungen von Sachbezügen auf die Höhe des Ruhegehalts
LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.1992 - Aktenzeichen 19 Sa 966/92
DRsp Nr. 2002/8836
Auswirkungen von Sachbezügen auf die Höhe des Ruhegehalts
Auch die ausschließlich auf einem Verzicht auf früher gewährte Sachbezüge beruhende Erhöhung der Barbezüge kann je nach dem rechtsgeschäftlichen Inhalt der getroffenen Vereinbarung ruhegeldfähig sein. Das gilt selbst dann, wenn beide Parteien des Arbeitsvertrages die Sachbezüge seinerzeit nicht als ruhegeldfähig angesehen haben.
Normenkette:
BetrAVG § 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 11.06.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2233/92