Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 01. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller und Beschwerdeführer trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 16.637,96 Euro.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wendet sich im Wege des Eilverfahrens gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Bg) iHv 66.551,83 Euro (inklusive Säumniszuschläge von 10.109,50 Euro).
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