Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 30.12.2011,
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit ihrer Klage wehrt die Klägerin sich gegen eine seitens der Beklagten ausgesprochene ordentliche Änderungskündigung.
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