GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 ; KHG § 17 Abs. 2a, § 17b Abs. 1 S. 1 Halbs. 2, § 17b Abs. 3 S. 4; SGB V § 108 Nr. 3, § 109 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, § 109 Abs. 2 S. 2, § 109 Abs. 3 S. 2; SGB X § 57 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Nr. 2 ; SGG § 97 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 54 Abs. 4, § 54 Abs. 1 ; VwGO § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 87, 25
NZS 2001, 361
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 4 KR2430/98 - 16.07.1999,
SG Stuttgart, vom 13.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 1124/97
Auswahlentscheidung bei Krankenhauszulassung, Rechtsschutz, Verfassungsmäßigkeit
BSG, Urteil vom 05.07.2000 - Aktenzeichen B 3 KR 20/99 R
DRsp Nr. 2001/3862
Auswahlentscheidung bei Krankenhauszulassung, Rechtsschutz, Verfassungsmäßigkeit
1. Wenn Versorgungsverträge mit konkurrierenden Bewerbern abgeschlossen werden und danach eine Versorgungslücke nicht mehr besteht, so erledigt sich die Klage auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine Krankenhauszulassung.2. Die Regelung in § 109 Abs 3 Satz 1 Nr 2SGB V, wonach ein Versorgungsvertrag nach § 108 Nr 3SGB V nicht abgeschlossen werden darf, wenn das Krankenhaus für eine bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist, ist zur Zeit noch für verfassungsgemäß. Zwar liegt in der bedarfsabhängigen Zulassung von Krankenhäusern ein Eingriff in die Grundrechte von Krankenhausbetreibern aus Art 12, 14 und 2 Abs 1GG. Dieser wird zur Zeit jedoch noch durch übergeordnete Allgemeinwohlinteressen gerechtfertigt.3. Fehler des Auswahlverfahrens nach § 109 Abs 2 Satz 2 SGB V können gerichtlich so lange geltend gemacht werden, wie die Versorgungslücke noch nicht endgültig geschlossen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 ; KHG § 17 Abs. 2a, § 17b Abs. 1 S. 1 Halbs. 2, § 17b Abs. 3 S. 4; SGB V § 108 Nr. 3, § 109 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, § 109 Abs. 2 S. 2, § 109 Abs. 3 S. 2; SGB X § 57 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Nr. 2 ; SGG § 97 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 54 Abs. 4, § 54 Abs. 1 ; VwGO § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1 ;
Gründe:
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