Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.779,00 € ab dem 01.06.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte ihr Direktionsrecht durch Entzug von Kunden, die die Klägerin bisher betreut hat und Zuweisung von Neukunden ordnungsgemäß ausgeübt hat.
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