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Die Beteiligten streiten über den Anspruch des Klägers auf Ausgleichsleistungen für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.
Der 1933 geborene, ständig im Beitrittsgebiet wohnhafte Kläger war seit Mai 1971 zunächst bei verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und dann vom Juli 1990 bis April 1996 bei der Betriebsgesellschaft B GbR in W als landwirtschaftlicher Arbeitnehmer beschäftigt. Vom 8. November 1994 bis zum 4. Dezember 1995 bezog er Krankengeld, anschließend bis zum 29. Dezember 1995 Übergangsgeld und vom 1. Januar bis zum 30. April 1996 noch einmal Arbeitsentgelt. Seit 1. Mai 1996 gewährt die Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt Altersrente für langjährig Versicherte.
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