Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch um ein Ersatzaussonderungsrecht der Klägerin hinsichtlich einer zu ihren Gunsten abgeschlossenen Direktversicherung in der Insolvenz ihrer früheren Arbeitgeberin.
Die 1958 geborene Klägerin war vom 01.05.2000 bis zum 31.03.2005 bei der T. AG tätig, über deren Vermögen am 17.12.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung des Beklagten.
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