Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 7. Juni 2011 - 4 Ca 12/11 - abgeändert.
Der Rechtsstreit wird bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice (CGZP) im Zeitpunkt des Abschlusses der für den Zeitraum vom 29. März bis 27. Juli 2010 geltenden Tarifverträge vom 15. März 2010 (Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag) ausgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|