Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 27.01.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Der am 18. Juni 1960 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 3. Juni 1991 bei der Beklagten als Chemiefacharbeiter beschäftigt.
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