Die Beschwerde der Klägerin wegen Untätigkeit des Sozialgerichts Heilbronn wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Verfahrens vor dem Bundessozialgericht sind nicht zu erstatten.
I
Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin ist mit ihrem Begehren auf Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme nach einer Hüftgelenksoperation bei der Beklagten erfolglos geblieben. Sie hat dagegen Klage beim
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|