LAG Köln, vom 18.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 817/10
ArbG Köln, vom 04.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 722/09
Außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts [Entwendung von Zigarettenpackungen]; Verwertbarkeit von aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnenen Beweismaterials
BAG, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 2 AZR 153/11
DRsp Nr. 2012/14192
Außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts [Entwendung von Zigarettenpackungen]; Verwertbarkeit von aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnenen Beweismaterials
1. Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.2. Das aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnene Beweismaterial unterliegt nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungsverbot, weil es unter Verstoß gegen das Gebot in § 6b Abs. 2BDSG gewonnen wurde, bei Videoaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume den Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen.Orientierungssätze:
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