Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.10.2011, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des arbeitgeberseitig behaupteten Vorwurfs der Drohung mit einer Erkrankung für den Fall einer verweigerten Arbeitsfreistellung.
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