Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2011 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit mehrerer arbeitgeberseitiger, außerordentlicher, fristloser Kündigungen, um hiervon abhängige Zahlungsansprüche, um einen Zeugnisanspruch des Klägers sowie eine Schadensersatzforderung wegen vorzeitiger Rückgabe des auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstfahrzeuges.
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