Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. April 2011 - 16 Ca 7678/10 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Der Beklagte betreibt mit fünf Arbeitnehmern, darunter seiner Ehefrau, eine Zahnarztpraxis, in der die Klägerin seit dem 01. August 2008 als Zahnarzthelferin gegen Zahlung einer monatlichen Bruttovergütung von 1.890,00 € bei einer Arbeitszeit von wöchentlich 30 Stunden beschäftigt war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|