A.
Die Beteiligten streiten um die Zustimmung des Beteiligten zu 2) (Betriebsrat) zur außerordentlichen Kündigung eines seiner Mitglieder, des Beteiligten zu 3). Nach dem Vortrag der Antragstellerin soll der Beteiligte zu 3) als überführt, zumindest jedoch als dringend verdächtig angesehen werden, eine veruntreuende Unterschlagung zu ihrem Nachteil begangen zu haben.
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