LAG Köln - Urteil vom 23.01.2008
7 Sa 1027/07
Normen:
BGB § 174 ; BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 234/07

außerordentliche Kündigung; Diebstahl; Kündigungsvollmacht; Personaldezernentin; Beweiswürdigung; Selbstbedienungsmentalität

LAG Köln, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 1027/07

DRsp Nr. 2008/18428

außerordentliche Kündigung; Diebstahl; Kündigungsvollmacht; Personaldezernentin; Beweiswürdigung; Selbstbedienungsmentalität

»1. Ein Hausmeister, der seinem Arbeitgeber gehörende wertvolle Einrichtungsgegenstände einer stillgelegten Kantinenküche unerlaubt auf eigene Rechnung an Dritte verkauft, kann sich nicht erfolgreich damit entlasten, dass in dem Betrieb unter Kollegen wie Vorgesetzten eine weitverbreitete "Selbstbedienungsmentalität" geherrscht habe. 2. Bei einem typischerweise mit Kündigungsvollmacht ausgestatteten Funktionsträger (hier: gewählte Personaldezernentin eines Landschaftsverbandes) liegt bereits in der Übertragung des Amtes eine Bekanntgabe der Bevollmächtigung i. S. v. § 174 Satz 2 BGB. Es kommt dabei nicht darauf an, ob jeder Arbeitnehmer konkret über die Übernahme des Amtes durch eine bestimmte Person informiert wird.«

Normenkette:

BGB § 174 ; BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier außerordentlicher und einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung der Beklagten.