1. Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
Mit der Berufung verfolgt der Kläger seinen erstinstanzlichen Antrag weiter. Er rügt eine Verletzung des materiellen Rechts, denn er habe mangels "eines tatsächlichen Vollzugs wettbewerblicher Tätigkeit" (Seite 5 Berufungsbegründung) nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|