Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26.06.2012 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit mehrerer außerordentlicher Kündigungen.
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