Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2014 und das Ergänzungsurteil vom 04.07.2014 (19 Ca 7209/13) werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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