LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.2014
17 Sa 967/13
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 28.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 537/12

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Koordinators des Officemanagements wegen Entgegennahme von Schmiergeldzahlungen von einem externen Auftragnehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.02.2014 - Aktenzeichen 17 Sa 967/13

DRsp Nr. 2015/15065

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Koordinators des Officemanagements wegen Entgegennahme von Schmiergeldzahlungen von einem externen Auftragnehmer

Orientierungssatz: Wirksame außerordentliche Kündigung

Die Entgegennahme von Schmiergeldzahlungen von einem externen Auftragnehmer des Unternehmens stellt auch bei 25jähriger Betriebszugehörigkeit einen Grund für die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juni 2013, 2 Ca 537/12, abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 12. Dezember 2012 aufgelöst worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigungen.